Ministerien einigen sich auf Lösung für KfW Gebäudeförderung

24. Januar 2022

Alle bis Antragsstopp 24.01.2022 eingegangenen förderfähigen Anträge sollen genehmigt werden

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Laut Angaben der Ministerien handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und die förderfähigen genehmigt.

Dies schließe ausdrücklich auch die Anträge für den KfW-55-Standard mit ein. Die weitere Förderung für diesen Standard ist aber ab sofort beendet. Zudem soll das Förderprogramm für Neubauten im Standard EH40 bis Ende 2022 weiterlaufen, der Fördertopf wird allerdings auf 1 Milliarde Euro begrenzt. Damit soll eine weitere Überförderung vermieden werden, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Des Weiteren ist geplant, die Gebäudeförderung neu auszurichten. Dabei soll es darum gehen, „eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde aufzusetzen“.

Gemeinsame Pressemitteilung der zuständigen Ministerien

Pressestatement zum Thema der Gebäudeförderung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck

Die Ingenieurkammer des Saarlandes hatte den KfW-Föderstopp im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kritisiert und die Politik aufgefordert, rasch Klarheit zu schaffen. Jetzt sei es wichtig, umgehend weitere Haushaltsmittel bereitzustellen und einen verlässlichen Fahrplan aufzustellen, um die im Koalitionsvertrag festgesetzten Neubauquoten und Sanierungsvorhaben umsetzen zu können.

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