Die Aufgaben der Ingenieurkammer des Saarlandes sind:
• die Ingenieurtätigkeit zum Schutz und im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie der Umwelt
und Baukultur zu fördern,
• die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu vertreten,
• die in diesem Gesetz vorgesehenen Listen und Verzeichnisse zu führen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen zu erteilen,
• die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern,
• die Behörden und Gerichte durch Vorschläge und Stellungnahmen oder in sonstiger Weise zu unterstützen,
• auf die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hinzuwirken,
• die Berufsangehörigen in Fragen der Berufsausübung zu beraten,
• die Einhaltung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen zu überwachen,
• Richtlinien für Ingenieurwettbewerbe zu erlassen und die Ausloberinnen und Auslober bei der Durchführung von Wettbewerben zu unterstützen,
• die Zusammenarbeit mit der Architektenkammer, den Ingenieurkammern anderer Bundesländer und den Berufsverbänden zu pflegen und zu
fördern,im Rahmen ihrer Zuständigkeit Sachverständige zu bestellen, zu vereidigen und zu überwachen,
• als zuständige Stelle nach § 117 des Versicherungsvertragsgesetztes das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes zu überwachen,
• die Aufgaben nach dem Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland abzuwickeln,
• als zuständige Behörde das Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" / "Ingenieur" auf Grund ausländischer Berufsqualifikationen
und Bestandschutzes zu prüfen und zu genehmigen.
Darüber hinaus ist die Ingenieurkammer selbstverständlich jederzeit Anlaufstelle für sämtliche Anfragen ihrer Mitglieder oder anderer, die Informationen über den Berufsstand des Ingenieurs benötigen.
Sie wollen sich als Dienstleister - egal ob als Unternehmer, Handwerker oder Freiberufler - selbstständig machen, einen bestehenden Betrieb übernehmen oder Sie brauchen als Dienstleistungserbringer eine behördliche Genehmigung? Dann können Sie all dies über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarlande (EA-Saar) abwickeln. Sie können bequem von zu Hause oder vom Büro aus Informationen einholen und die notwendigen Verwaltungsverfahren durchführen. Statt wie bisher eine Vielzahl von Fachbehörden und Institutionen aufzusuchen, müssen Sie nur noch einen Schritt tun: Kontakt zum EA-Saar aufnehmen!
Unter dem Motto "Service aus einer Hand" stehen Existenzgründern und Unternehmern aus Deutschland sowie den europäischen Mitgliedsländern umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dienstleistungsangebote bei dem Einheitlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Er bietet für Sie im Saarland folgenden Service:
• Bereitstellung von Informationen
Dienstleistungserbringer
und -empfänger werden schnell und unkompliziert über Verfahren und
Formalitäten in Bezug auf die Aufnahme und Ausübung bis hin zur
Beendigung einer Dienstleistungstätigkeit, die zuständigen Behörden, den
Zugang zu Registern, die möglichen Rechtsbehelfe und die
unterstützenden Verbände informiert.
• Unterstützung bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und Formalitäten
Über
den EA-Saar werden Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und
Ausübung der Dienstleistungstätigkeit bei den zuständigen Behörden
abgewickelt, wenn der Dienstleistungserbringer das als Antragsteller
wünscht.
Diese beiden Funktionen können von jedermann in Anspruch genommen werden, soweit die Informations- und Verfahrensmittlerdienste vom Geltungsbgereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfasst werden und einen Bezug zum Saarland haben.
Im Saarland wurden die EA-Aufgaben der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, der Handwerkskammer des Saarlandes, der Ingenieurkammer des Saarlandes, der Architektenkammer des Saarlandes, der Steuerberaterkammer Saarland, der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes sowie der Tierärztekammer des Saarlandes übertragen. Diese Träger handeln durch ihre Gemeinsame Geschäftsstelle mit den Standorten IHK Saarland und HWK Saarland.
Die Geschäftsstelle steht Ihnen für eine persönliche, telefonische oder
auch schriftliche Kontatkaufnahme zur Verfügung. Wie und wo Sie die
Gemeinsame Geschäftsstelle des EA-Saar erreichen können, sehen Sie hier.